Schon bald wird das HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) verabschiedet werden. Damit wird die Richtlinie 2019/1937/EU zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, auch in Österreich umgesetzt. Der leitende Gedanke dieses Gesetzes ist es, Whistleblower (Hinweisgeber) vor Repressalien der Arbeitgeber zu schützen.

MitarbeiterInnen wissen oft als erste über Missstände und Unregelmäßigkeiten im Unternehmen Bescheid. Wenn sie sich mit diesem Wissen an die Öffentlichkeit wenden, kann rasch hoher Schaden entstehen. Es liegt also im Sinne eines jeden Unternehmens, ein funktionierendes Hinweisgebersystem einzurichten, das von den MitarbeiterInnen auch angenommen und genutzt wird.

Bei der Einrichtung und im Betrieb eines Hinweisgebersystems sind viele Dinge zu beachten: gesetzliche Vorgaben, Datenschutz, IT-Sicherheit bei elektronischen Systemen, Unabhängigkeit der Sachbearbeiter, Einhaltung der Fristen und vieles mehr.
Eule-grün
Eine Auslagerung des Systems an unsere Kanzlei kann daher für Sie sehr vorteilhaft sein: Sie profitieren von unserer standesrechtlichen Verpflichtung zur Geheimhaltung und wir unstützen Sie bei der Implementierung und/oder im Betrieb. Sehen Sie sich dazu bitte auch unsere Themenseite zum Whistleblowing an.