Smart Contracts – Rechtliche und Technische Standards

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Smart Contracts bewegen sich derzeit außerhalb der Rechtsordnung

„Smart Contracts stehen noch außerhalb unserer Rechtsordnung. Wir brauchen technische Vorkehrungen, um diese Konzepte gesetzeskonform zu machen, und gesetzliche Regelungen für Fragen und Probleme, die sich aus ihren Eigenheiten ergeben“, stellt Benn-Ibler-Partner Dr. Stefan Eder fest. Auf seine Initiative laden daher die Vienna Legal Hackers am Freitag, den 29. März dazu ein, rechtliche und technische Standards zu besprechen, um Smart Contracts der Massentauglichkeit einen Schritt näher zu bringen.

Mindestanforderungen müssen definiert werden

Häufig assoziiert man Smart Contracts nur mit der Blockchain. Aber es gab sie schon lange bevor die Blockchain-Technologie entwickelt wurde. Auch der Begriff wurde bereits im Jahr 1993 geprägt, eindeutig definiert ist er allerdings bis heute nicht. Im allgemeinen Sprachgebrauch versteht man unter einem Smart Contract einen Vertrag, der in Form von Regeln und Anweisungen in einem Softwarecode hinterlegt ist.

In ihrer simpelsten Form sind Smart Contracts auch heute schon weit verbreitet. Man denke nur an den Getränkeautomaten: Man wirft eine Münze ein, drückt eine Taste und die Maschine bereitet automatisch den Latte Macchiato zu. Um auch für komplexe Verträge geeignet zu sein, müssen Smart Contracts aber gewisse technische und rechtliche Standards bzw. Anforderungen erfüllen. Und diese sind noch nicht in ihrer Gesamtheit definiert.

Vienna Legal Hackers diskutieren Lösungen für technische und rechtliche Probleme von Smart Contracts

Aus diesem Grund diskutieren Experten aus IT und Recht in den Räumen der Österreichischen Computer Gesellschaft mit interessierten Anwendern. Gemeinsam suchen sie Lösungen für die Probleme und offenen Fragen bei der Umsetzung von Smart Contracts. Das sind einerseits juristische Themen, zum Beispiel: Wie können die Verträge rückabgewickelt werden? Wer haftet bei kompromittierten Daten, Störungen oder Angriffen auf das System? Wie wird der Parteiwille verbindlich und allgemein verständlich dokumentiert? Welche Rolle kann der Smart Contract als Beweismittel vor Gericht spielen? Und andererseits technische Überlegungen, beispielsweise: Wie können wir die Sicherheit gewährleisten und Fehler lokalisieren. Schließlich sollen die Konzepte sowohl rechtssicher als auch skalierbar sein.

Die Veranstaltung findet im Rahmen des globalen Computational Law + Blockchain Festival 2019 (CL+BFest2019) der Legal Hacker Organisation statt. Wir werden über die Ergebnisse berichten.

Details zur Veranstaltung

Titel: Computational Law + Blockchain Festival
Zeit: 29.3.2019, 9.00 – 14.00 Uhr
Ort: Österreichische Computer Gesellschaft, Wollzeile 1, 1010 Wien
(Teilnahme nur mit Anmeldung; beschränkte Teilnehmerzahl)