Vordienstzeiten und Gehaltseinstufung
Der Oberste Gerichtshof (OGH) entschied, dass eine Arbeitnehmerin keinen Anspruch auf nachträgliche Anrechnung zusätzlicher Vordienstzeiten hat, wenn sie diese trotz ordnungsgemäßer Belehrung nicht ausreichend bekannt gegeben hat. Gleichzeitig stellte der OGH klar, dass eine spätere Gesetzesänderung zur Gehaltseinstufung zu berücksichtigen ist...