Liftbetriebskosten-Verteilung bei Gemeinschaftsanlagen
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hatte sich mit der Frage zu befassen, wie die Betriebskosten eines Personenaufzugs in einem Mietshaus zu verteilen sind, wenn nur einzelne Mieter zur Nutzung berechtigt sind. Im Zentrum stand ein Wiener Wohnhaus, in dem einer Dachgeschossmieterin vertraglich ein Nutzungsrecht am Lift eingeräumt war, während spätere Mietverträge anderen Bewohnern die Benützung ausdrücklich nicht gestatteten...