DE: Keine Eintragungsfähigkeit der Firma „v. .de AG“
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass die Firma „v. .de AG“ nicht ins Handelsregister eingetragen werden darf, da sie nicht die Unterscheidungskraft aufweist, die nach § 18 Abs 1 HGB geboten ist. Der Name muss geeignet sein, ein Unternehmen im Geschäftsverkehr eindeutig zu kennzeichnen und von anderen zu unterscheiden...