Pflichtteilsrecht: Keine Anrechnung zurückgegebener Schenkung
Gemäß § 782 Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB) sollen Pflichtteilsberechtigte grundsätzlich so gestellt werden, als wäre die geschenkte Sache noch im Nachlass vorhanden. Wenn eine zuvor unentgeltlich überlassene Sache einvernehmlich rückübertragen wurde und sich daher wieder vollständig und ohne Belastung im Nachlass befindet, scheidet eine Hinzu- und Anrechnung dieser ursprünglichen Zuwendung aus, so der Oberste Gerichtshof (OGH)...