Datenschutz: VwGH zur Verantwortlichkeit bei Zugriff durch Mitarbeiter
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) entschied, dass eine Gemeinde nicht als Verantwortliche im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) gilt, wenn Bedienstete eigenmächtig und aus persönlichem Interesse auf das Zentrale Melderegister (ZMR) zugreifen. Da die Gemeinde weder Zweck noch Mittel dieser Datenverarbeitung bestimmte, liegt keine gemeinsame Verantwortlichkeit nach Art 26 DSGVO vor...