DE: Keine starre „Drei-Angebote-Regel“ im Wohnungseigentumsrecht
Beabsichtigt eine Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG), Erhaltungsmaßnahmen durchführen zu lassen, ist sie nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) nicht verpflichtet, zuvor mehrere Vergleichsangebote einzuholen. Damit wendet sich das Gericht ausdrücklich gegen eine langjährige Praxis der Instanzgerichte..