OGH: Kein Kündigungsrecht der Versicherung bei bloßer Gesamtrechtsnachfolge
Der Oberste Gerichtshof (OGH) hat entschieden, dass ein Versicherungsnehmer, der Eigentum an einer Liegenschaft teils im Wege der Einzelrechtsnachfolge durch Übergabevertrag und teils im Wege der Gesamtrechtsnachfolge (z. B. Erbgang oder Erbschaftskauf) erwirbt, kein Kündigungsrecht nach § 70 Abs 2 Versicherungsvertragsgesetz (VersVG) zusteht. Die Entscheidung schafft Klarheit in einer bislang umstrittenen Frage und bestätigt die restriktive Auslegung des Kündigungsrechts bei Eigentumswechsel...