Öffentliches Wirtschaftsrecht

Öffentliches Wirtschaftsrecht


Wo rechtliche Regelungen wirtschaftliches Handeln regulieren, ist besondere Expertise gefragt. Benn-Ibler bietet seinen Klienten lösungsorientierte Beratung in allen Aspekten des Vertragsrechts, des Wettbewerbsrechts, des öffentlichen Rechts, des nationalen und internationalen Vergaberechts sowie in regulatorischen und genehmigungsrechtlichen Fragen. Damit die bestehenden Rahmenbedingungen optimal im Interesse unserer Klienten genutzt werden können.

Wir beraten Unternehmen, Privatpersonen als auch öffentliche Einrichtungen in wesentlichen Fragen des Öffentlichen Wirtschaftsrechts und vertreten sie vor Behörden und Verwaltungsgerichten.

Unsere Stärken im öffentlichen Wirtschaftsrecht

  • Internationale Expertise

Wir verfügen auch über langjährige Erfahrung bei der Vertretung von Klienten in streitigen Gerichts- und Schiedsverfahren. In der Vertretung vor Behörden, im Umweltrecht und bei im Zusammenhang stehen-de Genehmigungsverfahren, bei bau- und betriebsanlagenrechtliche Genehmigungsverfahren und in der Vertretung vor Gerichtshöfen des öffentlichen Rechts können die Partner von Benn-Ibler auf erfolgreiche Expertise verweisen. Die große Projekterfahrung im Infrastrukturbereich insbesondere in vergaberechtlichen Fragen und bei Finanzierungen liefert dabei wertvolles, prozessfestes Wissen.

  • Überzeugende Branchenkompetenz

Besondere Branchenkompetenz besitzt Benn-Ibler in Fragen des Wirtschaftsverwaltungsrechts im Banken-, Energie-, Telekom- und IT-Bereich. Die Klienten profitieren dabei besonders von unserem umfassenden Verständnis der wesentlichen branchenspezifischen wirtschaftlichen Aspekte - sowohl auf der Anbieter- wie auf der Kundenseite. Benn-Ibler ermöglicht die Entwicklung rechtlich durchdachter, innovativer Lösungen für die wirtschaftlichen Zielsetzungen der Mandanten. Die langjährige Erfahrung in der rechtlichen Begleitung von Transaktionen etwa im Rahmen der Liberalisierung des Telekomsektors in Österreich und Zentral- und Osteuropa stellt auch hervorragende Arbeitsbeziehungen zu relevanten lokalen Aufsichtsbehörden und Regulatoren sicher.

  • Maßgeschneiderte Lösungen

Im Bereich Vertrags- und Vertriebsrecht, Händlerstrukturen und Lieferantenbeziehungen beraten wir beim Aufbau und bei der rechtlichen Betreuung bestehender Vertriebssysteme sowie bei der vertraglichen Gestaltung von Lieferanten- und Händlerstrukturen. Wir strukturieren für unsere Mandanten Händlerverträge, Lieferverträge und sonstige Vereinbarungen zwischen Handelspartnern verschiedener Geschäftsebenen. Unsere Klienten profitieren davon, dass wir die Interessen aller Beteiligten in der Geschäftskette kennen und auf individuelle Geschäftsbeziehungen abgestimmte Verträge erstellen.



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